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Amazon PAN-EU und die Umsatzsteuer – Sorgenfreier Amazon Handel im EU Ausland

Lieferschwellen, Warenverbringung, Sprachbarrieren und länderspezifische Gesetzgebungen. Vielen Amazon Händlern läuft deshalb der kalte Schweiß den Nacken runter, wenn sie Post vom Finanzamt im Briefkasten finden.

Doch das muss nicht sein, sagt Dr. Moritz Lukas von der Taxdoo GmbH. Wenn die grundlegenden Prozesse richtig aufgesetzt sind, können die großen Datenmengen skalierbar verarbeitet und der manuelle Aufwand stark reduziert werden.

Sind die umsatzsteuerlichen Voraussetzungen gegeben, wird der internationale Amazon Handel zu einem strategischen Hebel, weil neue Kundengruppen erreicht und die Lagerhaltung optimiert werden können.

Zwei steuerliche Themen führen beim Vertrieb ins EU Ausland regelmäßig zu Problemen, deren Korrektur oft zeit- und kostenintensiv ist.

1. Lieferschwellen

Die Lieferschwelle legt fest, ab welchem Umsatzvolumen Umsatzsteuer im Zielland bezahlt werden muss und somit die steuerliche Registrierung notwendig wird. Wichtig ist hierbei, dass die Lieferschwelle nicht für alle EU-Mitgliedsstaaten einheitlich ist. Stand Juli 2019 liegen die Lieferschwellen von Frankreich, Italien und Spanien bei 35.000€ und die Lieferschwelle von Großbritannien beträgt 70.000 GBP.

Amazon Händler nutzen die Lieferschwellen gerne aus, um neue Marktplatzländer schlank zu testen. Laut Dr. Moritz Lukas spricht grundsätzlich nichts dagegen. Was aber gerne übersehen wird, ist, dass hier alle Verkaufskanäle aggregiert werden müssen.

Relevant ist nicht nur der Amazon Umsatz, sondern jeder Verkauf an private Endkunden. Die Umsätze des eigenen Shops und anderer Marktplätze (z.B. eBay) müssen hier also mitberücksichtigt werden.

2. Warenverbringung

In der Amazon Seller Central können Händler in den Einstellungen zum Versand durch Amazon mit einer einzelnen Checkbox freigeben, dass Amazon Ware auch in anderen Ländern aufbewahren darf.

Was unscheinbar wirken mag, hat aber weitreichende Konsequenzen, denn wenn Ware im Ausland gelagert wird, ist man als Händler im jeweiligen Land umsatzsteuerpflichtig und benötigt eine Steuernummer. Die Lieferschwelle kann also nicht genutzt werden, wenn Ware im Land gelagert wird.

Ihr findet diese (problematische) Einstellung unter:
Seller Central > Einstellungen > Versand durch Amazon > Einstellungen für grenzüberschreitenden Versand

Unterstützung für Euren Steuerberater

Wenn sich Amazon Händler mit den Themen PAN-EU und Internationalisierung beschäftigen, besteht oft schon eine mehrjährige Partnerschaft mit einem deutschen Steuerberater.

Gerade wenn Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung und Jahresabschlüsse von diesem Steuerberater zuverlässig betreut werden, möchte man den Steuerberater im Zuge der Internationalisierung äußerst ungerne wechseln.

Wegen Unterschieden in der lokalen Steuergesetzgebung und Sprachbarrieren, kann aber auch für sehr eCommerce-affine Steuerberater das Thema Internationalisierung eine Herausforderung sein.

Abhilfe bietet hier Taxdoo. In Kooperation mit Steuerberatern in den einzelnen EU Ländern, kann Taxdoo die internationalen Steuererklärungen und die Korrespondenz mit den ausländischen Steuerbehörden übernehmen. Für die Steuererklärung in Deutschland bleibt der bestehende Steuerberater wie gewohnt verantwortlich und über den Export der Finanzbuchhaltung wird der reibungslose Informationsaustausch mit dem bestehenden Steuerberater gewährleistet.

Ihr habt weiterführende Fragen?

Ihr erreicht Dr. Moritz Lukas und das Team von Taxdoo unter:
Telefon: +49 (0) 40 3688 145-0
E-Mail: info@taxdoo.com