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Amazon PPC - Kunden mit Kaufabsicht erreichen

Kluges Amazon Advertising – Michael Hecker über das Erreichen von Kunden mit Kaufabsicht

Als Händler können wir unsere Amazon Ads Strategien anpassen, Kennzahlen auswerten, Werbekampagnen optimieren und vieles mehr. Doch das alles bringt uns nichts, wenn wir das aus den Augen verlieren, was wir bei all dem erreichen wollen – Menschen zu erreichen. Wie wir ein so emotionales Thema anhand von vermeintlich trockenen Daten auswerten und verbessern können, hat unser Gründer und Geschäftsführer Michael Hecker beim Amazon Sellerday in Leipzig verraten.

Zur besseren Übersicht der Inhalte:

Zeit Thema
00:00 Intro
02:04 Suchverhalten vs. Surfverhalten – So definieren Sie Ihre Zielgruppe
04:49 Häufig missverstanden – Optimieren vs. Substituieren
08:57 So errechnen wir den ACoS.
14:14 Welche Größen beeinflussen den ACoS?
17:50 Warum Sie die Klickrate nicht ignorieren sollten.
21:25 Mehr-Wort-Suchbegriffe – Was Sie über Long Tail Keywords wissen müssen.
28:03 Beeinflusst der Produktpreis die Profitabilität?
30:12 Woher weiß ich welche Keywords relevant sind?
34:59 Lohnt sich die Mühe?
37:19 Zusammenfassung
38:27 Lust auf mehr? Hier geht es zu unserem Blog!
39:32 Publikumsfrage zu den unterschiedlichen Umsatzkennzahlen

Ihr habt Fragen an uns? Postet diese gerne in die Kommentare. Wir helfen immer gerne.

Juristische Fehler im Amazon Handel - Dr. Thomas Engels im Interview

Dr. Thomas Engels über juristische Fehler im Amazon Handel

Ein eigenes Business aufzubauen und zu führen ist für viele Menschen ein Traum, der oftmals nicht in Erfüllung geht. Angst vor Versagen, vor dem Finanzamt oder zu viel Bürokratie hemmt viele Leute den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Denjenigen, die sich diesen Schritt getraut haben, öffnet sich eine neue Arbeitswelt mit anderer Arbeitsweise und ganz anderen Pflichten.

Besonders Händler auf der Onlineplattform amazon.de können von Vorschriften und Fehlern, die man tunlichst vermeiden sollte, ein Lied singen. Markenrechte, Designrechte, Urheberrechte – nur um mal ein paar Dinge zu nennen, über die man sich als Amazon Seller kontinuierlich informiert sein sollte. Verletzt man eines dieser Rechte, flattert schnell mal ein anwaltliches Abmahnungsschreiben in den Firmenbriefkasten.
Ein Mann, der unter anderem solche Abmahnungsschreiben verfassen muss, um die Interessen von Händlern zu wahren, und sich mit dem Thema „Gewerblicher Rechtsschutz“ bestens auskennt, ist der Fachanwalt Dr. Thomas Engels.

Von fehlender Produktkonformität bis zu irreführenden Werbeslogans – Dr. Engels zeigt auch als Berater seinen Mandanten jede Kleinigkeit auf, die man auf der Onlineplattform falsch machen kann.

Im Interview mit Michael Hecker spricht  Thomas Engels drei unterschiedliche Themenfelder an.

1. Listingfehler – Mit Zertifizierungen in die Irreführung

DIN-Normen, Zertifizierungen, CE-Geprüft – Im eigenen Listing mit Normen und Zertifizierungen zu werben erscheint im ersten Augenblick als eine simple verkaufsfördernde Maßnahme. Doch sollte man dabei immer im Blick haben, was man mit einem CE-Geprüft aussagt und was es wirklich bedeutet.

Das Siegel CE-Geprüft sagt beispielsweise aus, dass der Hersteller bzw. Inverkehrbringer in eigenem Ermessen erklärt, dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt. Das CE-Kennzeichen ist daher kein Qualitätssiegel. Es ist die reine Grundvoraussetzung, dass das jeweilige Produkt überhaupt in Europa verkauft werden darf.

Dem Käufer wird mit dem speziellen Hinweis auf das CE-Geprüft Siegel aber suggeriert, dass es sich dabei um eine besondere Qualität oder ein besonders sicheres Produkt handelt. Das ist irreführend und kann mit einer Abmahnung bestraft werden.

Wichtig nur für die eigenen Unterlagen: Jeder Händler muss für die jeweilige Charge des Produkts eine Konformitätserklärung abgeben, worin steht, dass der Artikel allen EU-Richtlinien entspricht. Für diese Dokumente gelten zehn Jahre Aufbewahrungspflicht.

Prüfnormen fallen ebenfalls in diese Kategorie. Kinderspielzeug beispielsweise benötigen als Basisanforderung für den Vertrieb in der EU das Prüfzeichen EN71. Diese Norm in seiner Description zu nennen ist zwar nicht verboten, aber man muss die Bedeutung davon erklären, sodass es nicht werblich, sondern informativ gemeint ist. Doch bei maximal 2.000 freien Zeichen ist der Platz für solche Erklärungen meist sehr begrenzt.

 

Die unverbindliche Preisempfehlung

Diesen Begriff hat sicher schon jeder Mensch einmal in irgendeiner Werbung gehört. Damit aber einfach so zu werben, kann ebenfalls einige Stolpersteine bereithalten. Denn auch hier muss der Händler wissen, was die unverbindliche Preisempfehlung eigentlich bedeutet und was dafür nötig ist, um diese auszurufen.

Die unverbindliche Preisempfehlung wird vom Hersteller, also dem Private Label Seller“ an den Handel gegeben.

Um diese abgeben zu können, muss man als Hersteller vorab schon einmal eine Preisempfehlung ausgesprochen haben. Als Private Seller auf Amazon ist das aber meistens nicht der Fall, da man für gewöhnlich erst einmal im Eigenbetrieb auf der Plattform unterwegs ist, anstatt Preisempfehlungen auszusprechen. Daher ist es unzulässig damit zu werben.

Ein weiterer Fehler im Bezug auf Preisempfehlungen ist einer, den noch immer einige Händler machen. Wenn man aus seinem Preis einen Streichpreis macht – also einen vorherigen Preis durchstreicht, einen neuen darunterschreibt und mit dem Preisnachlass wirbt.

Dabei vergessen aber viele, dass Produktpreise leicht automatisiert ausgelesen werden können und somit leicht nachvollziehbar ist, zu welchen Preisen das Produkt effektiv angeboten wurde. Ist über einen gewissen Zeitraum keine Preisänderung zu erkennen und wird dennoch mit einem Streichpreis geworben, ist das Irreführung und kann abgemahnt werden.

Das Wettbewerbsrecht gibt vor, dass ein Preis über einen angemessenen Zeitraum gefordert werden muss, bevor man mit ihm als gestrichenen Preis wirbt. Dieser Zeitraum ist nicht klar definiert und kommt immer auf den Einzelfall an. Dr. Engels rät jedoch dazu, dass man grundsätzlich zwei bis drei Monate einen Preis gefordert haben sollte, um auf der sicheren Seite zu sein.

2. Die Grundpreise – pro Gramm oder pro Stück?

Im deutschen Gesetz ist die Preisangabenverordnung verankert, mit der Preisklarheit und Wettbewerb gefördert werden soll und die Händler zur Grundpreisangabe zwingt.

Die Grundpreisangabe kann dabei unterschiedlich ausfallen. Denn der Grundpreis einer Tapete verhält sich anders als der Grundpreis von Kaffeepulver.

Beispiel Kaffee:

Kaffee wird in den meisten Fällen als Pulver verkauft. Deshalb muss man als Händler von Kaffeekapseln die Nettofüllmenge des darin enthaltenen Kaffeepulvers angeben.

Allgemein gibt es drei wichtige Fragen, die man sich zum Thema Grundpreise stellen muss:
  • Wann muss ich einen Grundpreis angeben?
  • Was muss ich tun, wenn etwas bei der Grundpreisangabe schiefgelaufen ist?
  • Was muss ich tun, wenn ich auf einer Verkaufsplattform diesbezüglich schon einmal abgemahnt wurde?

Zu den beiden letzteren Fragen hat Thomas Engels einen gut gemeinten Rat für jeden Amazon Seller.

Niemals sollte man eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Denn in der Seller Central von Amazon kann schnell mal etwas schief gehen, wofür man als Händler eventuell in diesem Moment nichts konnte. Und man kann auch nicht garantieren, dass solche fehlerhaften Angaben, die automatisch von Amazon angegeben werden, nie wieder passieren. Unterschreibt man aber ein Dokument, in dem man das versichert und es kommt erneut vor, steht man schnell vor vierstelligen Vertragsstrafen, die besonders kleinere Händler in große Schwierigkeiten bringen können.

Also sollten Händler immer im Blick haben:
  • Was kann die Onlineplattform alles tun und macht dies auch selbstständig?
  • Was kann ich auf der Plattform selbst beeinflussen?
  • Und was davon kann ich auf etwaige Fehler überwachen?

Denn als Händler auf Amazon weiß man, dass Listing-Informationen durch Dritte geändert werden können. Daher ist jeder Händler auf der Plattform in einer Überwachungs- und Prüfpflicht.

Ein weiterer Rat von Dr. Thomas Engels:

Man sollte zu jederzeit einkalkulieren, dass sich im Bezug auf die Grundpreisangaben kleine Fehlerteufel einschleichen können, für die man abgemahnt wird und eine Strafe zahlen muss. Im Zuge der Kalkulation ist also ein gewisses Budget in der Hinterhand nicht verkehrt, da ab einer bestimmten Anzahl an Produkten im Sortiment niemand zu 100% versprechen kann zu jederzeit rechtssicher zu handeln.

3. Produktrezensionen

Das Thema Produktrezensionen beschäftigt die Händler-Community schon seit langer Zeit. Amazon kämpft immer stärker gegen das Kaufen von positiven Kundenrezensionen, da diese ja selbstverständlich auch eine große Auswirkung auf den Verkaufserfolg haben. Das Oberlandesgericht in Frankfurt hat im Zuge der Bekämpfung von falschen Kundenrezensionen dem Betreiber einer Agentur für genau diese Dienstleistung das Geschäft verboten.

Dass gekaufte Kundenrezensionen verboten sind, ist sicher jedem klar, da es sich dabei um Schleichwerbung handelt. Aber auch das Erbitten in der Rechnungsmail oder gar direkt auf der Rechnung, sind ebenfalls nicht erlaubt.

Genauso verhält es sich bei Produktbeileger in den Sendungspaket. Zwar nicht aus juristischer Sicht, aber aus der Sicht von Amazons „Terms of Service“, in der das Beilegen von Flyern mit der Bitte um eine Rezension als nicht erlaubt deklariert ist.

 

Fazit:

Der Schritt in die Selbstständigkeit als Amazon Händler birgt viele kleine und große Stolpersteine, die es zu umgehen gilt. Auch wenn man sich im Wettbewerbsrecht immer an die Vorschriften halten möchte, ist niemand vor Fehlern gefeit. Eine ausführliche Rechtsberatung kann in diesem Fall eine gute Möglichkeit sein, um schon vor dem Listing übliche Fehler auszumerzen und mit gutem Gewissen in den Handel zu starten.

Für Rechtsfragen steht Dr. Thomas Engels gerne zur Verfügung.

Habt Ihr weitere Fragen an uns? Postet diese gerne in die Kommentare. Wir helfen immer gerne.

 

 

 

 

Zur besseren Übersicht der Inhalte:

Zeit Thema
00:00 Intro
01:06 Thomas, wie bist Du zur Juristerei gekommen?
03:10 Zur Abgrenzung: Auf welche Rechtsgebiete bist Du spezialisiert?
04:56 Listing-Fehler: DIN-Normen und CE-Kennzeichnung
09:18 Listing-Fehler: Unverbindliche Preisempfehlung (UVP) und Streichpreise
12:13 Listing-Fehler: Grundpreise und die Preisangabenverordnung (PAngV)
17:13 Überwachungs- und Prüfpflichten von Amazon Händlern
24:50 Stichwort: Buy Box Wettbewerb
Wie lassen sich Listings abgrenzen / monopolisieren?
29:08 Stichwort: Kundenrezensionen
Was ist erlaubt und was ist verboten?
40:41 Thomas, wie kann man dich kontaktieren?

Die Kontaktdaten von Thomas findet Ihr unter:
lexea.de/kontakt.html

Abschließend möchten wir noch Stefan Grimm und Kerstin Manke für die Organisation der IAW und die Einladung zur E-Commerce Arena danken.

Ihr habt Fragen an uns? Postet diese gerne in die Kommentare. Wir helfen immer gerne.

In 14 Tagen in die USA! So gelingt die Expansion des Amazon Business

 

Ohne Frage bietet der deutsche Marktplatz amazon.de eine Menge Potential, um ein skalierbares und profitables Business aufzubauen. Doch viele europäische Händler liebäugeln früher oder später mit der Expansion in die USA. Für einige der Seller steht dabei das hohe Absatzpotential im Fokus. Nicht ohne Grund – amazon.com hält in den USA, wo es am 5. Juli 1994 gegründet wurde, stolze 50% am E-Commerce! Darüber hinaus macht der amazon.com Marktplatz mehr Umsatz als die anderen Amazon Marktplätze .de, .fr, .jp und .uk zusammen.

Hinzu kommt die Reduzierung von Ausfallrisiken durch etwaige Kontosperrungen und der erhöhte Wissenstransfer. Neue Features für Seller und Vendoren werden typischerweise erst in den USA getestet und released.

Jedoch stehen diesen Vorteilen auch gewisse Hindernisse, wie Firmierung, Steuern, Logistik und Produkthaftung im Weg, die viele Amazon Seller davon abhalten, den Schritt zu wagen.

Im Interview erklärt Tim Andernach von The Tide is Turning, was bei der Expansion in die USA zu beachten ist und wie eine „leichtfüßige Expansion“ in nur 14 Tagen umgesetzt werden kann.

 

Leichtfüßig in die USA – Die Grundvoraussetzung muss stimmen

Till arbeitet seit 2017 als Berater für Händler aus Deutschland, Österreich, Schweiz und Polen und hilft ihnen beim Schritt in die USA. Dabei sind es nicht nur Amazon Seller, die die Hilfe des The Tide is Turning Gründers suchen. Auch Händler anderer Plattformen können ihr Business in die USA übertragen. In diesem Artikel soll es aber erst einmal um Amazon gehen.

Die Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches Amazon Business in den USA, ist ein grundlegendes Verständnis für den Amazon Marktplatz hier in Deutschland. Sich direkt in den USA selbstständig zu machen, ohne vorab Erfahrungen im deutschsprachigen Raum gesammelt zu haben, kann sehr risikobehaftet sein. Mit den Erfahrungen des deutschen Amazon Geschäfts, bringt der Händler etablierte Prozesse für das Tagesgeschäft mit und hat entsprechend mehr Kapazität für landesspezifische Themen. Das gleiche passiert dann wiederrum mit den neugewonnenen Erfahrungen aus dem amazon.com Geschäft für den deutschen Markt.

Doch wie sieht der Start aus, wenn man sich dazu entschieden hat, sein Amazon Business in die USA auszuweiten? Für Till ist ein Schlagwort dafür sehr wichtig: Leichtfüßigkeit.

 

„Ich kann drüben eine Gesellschaft gründen, eine Steuerregistrierung in mehreren Bundesstaaten vornehmen, eigenes Bankkonto eröffnen, sogar Mitarbeiter einstellen – also ein entsprechendes Invest vor mir herschieben, um meine Nische mal auszuprobieren. Natürlich kann man auch über Daten schauen ob es sich für mich lohnt, aber im besten Fall probiere ich es einfach aus. Und wenn ich es ausprobiere, dann will ich es mit geringem Risiko und geringem Invest tun.“ – Till Andernach

 

Es kommt selbstverständlich auch darauf an, welche Art von Produkt man verkauft, denn Produktkategorie oder das Produkt selbst bestimmen häufig, wie komplex die Expansion in die USA werden kann.
Beispielsweise Nahrungsergänzungsmittel benötigen viel Zeit und Geld, um sie für den amerikanischen Markt aufzubereiten. Oder auch Kosmetik Produkte, die in den USA als Arznei gelten. Ob sich diese Produkte für den sanften und leichtfüßigen Einstieg ins amazon.com Geschäft eigenen, ist daher fraglich.

Tills erster Arbeitsschritt lautet also: Risikoanalyse.
Die drei wichtigsten Fragen, die er sich bezüglich des jeweiligen Produkts stellt (und auch jeder stellen sollte):

  • Was kann schiefgehen?
  • Wie wahrscheinlich ist das?
  • Was ist der Impact? Wie hoch ist der potentielle Schaden?

 

Sind die Wahrscheinlichkeit, dass es etwas schiefgehen kann und der potentielle Schaden hoch, sollten die Rahmenbedingungen, wie Zeitplanung, finanzielle Ausstattung etc., angepasst werden.

 

Von amazon.de zu amazon.com – Inc. oder GmbH für die USA?

Eine der ersten Fragen, die man sich als Händler vermutlich stellt: „Wie gründe ich eine amerikanische Gesellschaft?“

Die gute Nachricht vorweg – Man braucht gar nicht zwingend eine.

Natürlich kann man das tun und eine „Inc.“ gründen. Das geht meistens innerhalb von zwei bis drei Wochen und kostet 3.000 – 4.000 Dollar. Doch der Nachteil dabei ist, dass man mit einer amerikanischen Firma direkt ertragssteuerpflichtig wird. Legt man mit seiner schon existierenden deutschen GmbH nur einen neuen Account an, muss man lediglich Umsatzsteuern (Sales Tax) zahlen – Thema: Leichtfüßigkeit.
Entscheidet man sich für diesen Weg, ist es aber wichtig, dass man sich mit Nexus und der Registrierung im jeweiligen Staat, in dem man seine Ware verkaufen möchte, auseinandersetzt. Was genau dies zu bedeuten hat, wird weiter unten beschrieben.

 

Euro oder Dollar – Braucht man ein Bankkonto in den USA?

Ein amerikanisches Bankkonto kann jeder eröffnen, der eine amerikanische Gesellschaft, eine Inc., gegründet hat. Ist dies nicht der Fall und man startet mit einer schon existierenden deutschen GmbH sein Business in den USA, ist es nicht möglich ein Bankkonto zu erhalten. Der U.S. Patriot Act verhindert das.

Wichtig oder ausschlaggebend ist das aber nicht, da man das amerikanische Bankkonto nicht braucht. Die Ausschüttung der eingehenden Zahlungen bei Amazon kann man sich genauso auf ein deutsches Konto überweisen lassen. Amazon behält sich in diesem Fall aber 4% der Beträge ein, was einem am Anfang, bei kleineren Einnahmen, aber nicht sonderlich stören sollte. Anfangs steht oftmals der Lerneffekt im Vordergrund und nicht der maximale Gewinn. Erst wenn man herausgefunden hat, wie der Markt in den USA funktioniert und ob die Produkte auf amazon.com verkauft werden, kann man den nächsten Schritt gehen.

 

Steuern – Der Staat will auch seinen Anteil

Verkauft man mit einer deutschen Gesellschaft in den USA, ist man gut beraten, in den USA keine Ertragssteuerpflicht auszulösen, wie es mit einer amerikanischen Firma automatisch der Fall wäre.

Wichtig ist außerdem, wenn man sein Amazon Business in den USA mit der GmbH startet, ist man nicht vollständig vor der Ertragssteuerpflicht geschützt. Der amerikanische Fiskus kann den Händler trotzdem zur Kasse bitten, wenn er eine Sache nicht beachtet:

Man darf keine Verfügungsgewalt über Flächen haben. Das heißt, man kann sich Lagerflächen für seine Produkte anmieten, sie aber nicht selbst besitzen. Wird dies beachtet, löst man keine Ertragssteuerpflicht aus, sondern zahlt lediglich seine Sales Tax.

Sales Tax ist das gleiche wie die Mehrwertsteuer in Deutschland. Doch in den USA wird mit der Steuerausweisung etwas anders umgegangen als hier. Kauft man in Deutschland ein Produkt, wird der Nettopreis inkl. der MwSt. ausgewiesen. In den Staaten erfährt man die Höhe der Steuer erst, wenn die Anschrift des Käufers feststeht. Die Bürgerinnen und Bürger in den USA kennen in der Regel ihre Sales Tax, doch für Neulinge auf dem amerikanischen Markt kann es für den Anfang eine gewisse Umstellung bedeuten.

Die Fragen, die sich ein Händler am Anfang stellen muss, sind daher:
  • Kümmert sich Amazon in dem jeweiligen Staat um die Sales Tax – Ja oder Nein?
  • Bin ich in diesem Staat registriert?
  • Besteht für mich in diesem Staat überhaupt die Pflicht einer Registrierung? Stichwort: Nexus!
  • Nexus auslösen bedeutet, dass man durch eine gewisse Menge an gelagerten Produkten und einer gewissen Menge an Verkäufen, und somit Umsätzen, in dem jeweiligen Staat umsatzsteuerpflichtig ist.

 

Da die amerikanischen Bundesstaaten sehr autonom agieren dürfen, sind die Grenzen für den Nexus auch von Staat zu Staat unterschiedlich. Auch die Auslösung von Nexus bedeutet nicht sofort, dass man die Registrierung vornehmen muss. Denn viele der 50 Bundesstaaten sind sehr klein, an der Einwohnerzahl gemessen. Entsprechend sind der erwartete Absatz und die erwarteten Steuerabgaben gering.

Tills Tipp:

Als Händler in den jeweiligen Staaten schauen, wie hoch die Nexus Grenze liegt und ob eine Registrierung teurer wäre als die eigentlich abgeführte Mehrwertsteuer. Zumindest am Anfang.

In Europa kennt man diese Vorgehensweise in ähnlicher Form. Nur nennt man sie dort Lieferschwellen. Die Lieferschwellen in Europa liegen bei 35.000 Euro. Verkauft man als deutscher Händler seine Waren nach bspw. Frankreich und übersteigt diese Grenze, wird man automatisch dort umsatzsteuerpflichtig.

In den USA bekommt man nur leider diese Lieferschwelle (Nexus) nicht vorgelegt, sondern muss sie sich gewissermaßen selbst festsetzen. Till Andernach definiert die Nexus Grenze meistens so, dass man ab einer vierstelligen Sales Tax Abführung auch eine Registrierung in dem Bundesstaat vornehmen sollte. In kleinen Staaten kann sowas logischerweise länger dauern als in großen.

Wichtig zu beachten:

Wenn man sich erst ab einer vierstelligen Sales Tax Abführung registriert, dann muss man alle Steuern, die man durch die Nichtregistrierung gespart hat, nachzahlen + 25% Strafzahlungen + Zinsen. Ein gewisses Polster für die Nachzahlungen, kann da also überlebenswichtig für die neue Firma sein.

Wenn man also sich entschließt diesen Weg zu gehen, fängt man an seine Ware zu verkaufen und definiert für sich selbst einen Punkt, an dem man sich in dem jeweiligen Staat registrieren möchte. Beispielsweise 1.000 Dollar Salex Tax. Wann man diese Grenze erreicht hat, kann man mit Tools wie TaxJar ganz leicht tracken.

Eine Registrierung kostet ca. 150 Dollar und ein Filing, also die Einreichung der Dokumente, noch einmal 100 Dollar.

Das Filing kann man automatisiert über Programme wie TaxJar machen lassen, was einfach und kostengünstig ist. Das Problem ist aber, dass man in diesem Fall ein amerikanisches Bankkonto braucht. Was dafür notwendig ist, wurde oben schon beschrieben.

Diesen Umstand kann man aber lösen, indem man mit einem amerikanischen Steuerberater kooperiert, der sein Konto treuhänderisch zur Verfügung stellt und man ihn im Voraus oder Nachhinein bezahlt.

Der Zeitpunkt, in dem man sich dazu entschließt, eine Registrierung zu machen, ist also auch der Zeitpunkt, in dem man sich Gedanken um seine Gesellschaftsstruktur machen sollte. Ob man bei einer deutschen GmbH bleibt oder eine amerikanische Inc. gründet.

 

Von A nach B – Warenbewegung und Logistik in den USA 

Beim Warenversand ist es ratsam mit Logistikern bzw. Dienstleistern zu arbeiten, die mit dem Versand in die USA und den Anforderungen von Amazon vertraut sind. Bürokratische Details sind dabei z.B., dass Amazon nur der finale Empfänger und der Händler gleichzeitig Exporter und Importer of Record ist.

 

Palletten oder Kisten?

Auf der Suche nach der richtigen Verpackung für seine Ware, gibt es keine standardisierte Empfehlung. Auch hier muss man es von Fall zu Fall bewerten und dabei mögliche Sekundärkosten im Blick haben.

Die Maße für Palletten sind beispielsweise in den USA anders als hier in Europa. Während Europaletten ein Maß von 120 x 80cm haben und höchsten 180cm hoch gepackt sein dürfen, liegen die Maße für amerikanische Paletten bei 102 x 122cm und dürfen nur 167cm hoch gepackt sein.

Man muss also vorab berechnen, welche Vorgehensweise die richtige ist.

Strategie 1: Man packt es direkt im Herkunftsland US-konform, muss aber eventuell noch die richtigen Paletten dorthin schicken.

Strategie 2: Man versendet alles noch EU-konform und packt es erst im Zielland um.

Eine individuelle Entscheidung.

 

Natürlich sind aber Paletten nicht die einzige Möglichkeit, Ware in die USA zu versenden. Auch in Kisten per Luftfracht kann eine sehr günstige Möglichkeit sein, seine Ware zu verschicken. Denn aufgrund des geringen Fassungsvermögens der Kisten, können auch nur weniger Produkte in darin untergebracht werden. Bedeutet, dass man durch diese Versandart unter der Zollfreigrenze von 800 Dollar Warenwert (Einkaufswert) liegen kann und somit zollfrei importieren darf.

Um das perfekte Lieferketten Management aufzusetzen, müssen also einige Dinge beachtet werden. Unter anderem:

Warenwert
  • zum Volumen der Ware
  • Zum Gewicht der Ware
  • Zum Zollsatz
  • Zum Ursprungsland der Ware
  • Zur Saisonalität
  • Zum Potential des Abmarkts

…um nur ein paar der Dinge zu nennen.

Grundsätzlich sollte man aber nicht nur auf den günstigsten Preis achten, sondern auch das gute Verhältnis zum Logistiker, damit man weiß, dass alles reibungslos funktioniert, wenn man seine Ware verschickt.

 

Viele Wege führen ins Lagerhaus

Seine Ware um die Welt zu schicken, geht auf verschiedene Weisen. An der Stelle ist es ratsam, das Zeit gegen Geld Verhältnis zu beachten.

Die Möglichkeiten nach Geschwindigkeit sind:

  1. Express (bspw. mit FedEx), was sehr teuer ist
  2. Airfrade (A, B und C – also schnell, weniger schnell und langsam)

Die Möglichkeiten werden per Luftfracht bewegt.

  1. Bahnfracht – Das ist in die USA schwierig, es sei denn, die Ware kommt direkt aus Kanada oder Mittelamerika
  2. Seefracht – mit LCL Sendungen (also kleiner als Container, sprich: Paletten) und FCL (Full Container Loads, wo es die Möglichkeit gibt 33qm oder 60/70qm Container zu verschicken)

Kurz gesagt: Je mehr Zeit man hat, desto günstiger wird es.

 

Produktrisiken – Welche Konformitätsbestimmungen muss man in den USA einhalten?

Höchstwahrscheinlich kennt jeder die Geschichte der amerikanischen Frau, die eine Klage gegen McDonalds gewann, nachdem sie sich an einem Kaffee verbrannt hat und auf dem Becher kein Warnhinweis bezüglich der heißen Flüssigkeit zu finden war. Dieser Fall ist im Jahr 1994 zwar anders abgelaufen, jedoch entstand über die Jahre ein gewisser Mythos darum, der sicher auch die Regeln der Produktkonformität beeinflusst hat.

Um die Sicherheit der Käufer, aber auch der eigenen Firma zu sichern, gehören die Themen Produktrisiko und Konformität zu den wichtigsten Voraussetzungen, wenn man seine Ware in den USA verkaufen möchte.

Und da kommt es immer auf das jeweilige Produkt an, welche Regelungen gelten, welche Warnhinweise auf die Verpackung gehören und ob überhaupt die gleichen Verpackungen genutzt werden können wie in anderen Ländern. Auch wenn die Vorschriften von Produkt zu Produkt abweichen, kann man grundsätzlich sagen, dass die Regeln in den USA schärfer sind als in Europa.

Zum Beispiel:
  • Manche Regeln verpflichten die Händler beispielsweise dazu, gewisse Warnhinweise auf die Produktverpackungen zu drucken, die der Händler in anderen Ländern nicht braucht.
  • Kommt ein Produkt mit Lebensmitteln oder dem Trinkwasser in Berührung, muss der Händler die California Proposition 65 erfüllen und dies auf der Verpackung erwähnen.
  • Kinderspielzeuge brauchen häufig eine Auskunft über den Bleigehalt.

 

Anderes Beispiel: Holz

Wenn man als Händler Holzstühle in den USA verkaufen möchte, dann will der Zoll an der Grenze unter anderem wissen:

  • Was ist das für ein Holz?
  • Wo kommt es her?
  • Welche Menge an Holz wurde verarbeitet?
  • Wie ist der Warenwert des Holzes?
  • Wie ist der lateinische Name

 

Wie sich die Produktkonformität auf die Kosten auswirkt, ist schwer zu sagen, da nicht jedes Produkt einen Lab Test oder besondere Warnhinweise verlangt. Unbezahlbar für diesen Punkt auf der Agenda ist aber auch wieder ein kompetenter Logistik Partner in den USA, der dem Händler sofort sagen kann, welche Produktrisiken auf der Verpackung auszuweisen sind und was man beim Import noch beachten muss.

Im Interview mit Caspar ter Horst von ProductIP wird das Thema Produktkonformität ausführlicher behandelt.

 

Fazit – Alles kann. Nichts muss.

Die Expansion in die USA ist ein sehr spannender Weg mit vielen Möglichkeiten, aber auch Stolpersteinen.

Je nach Produkt und Produktkategorie, kann der Start ins amazon.com Business schnell gehen, oder auch nicht. Für den Anfang sind natürlich kleine Produkte mit wenig Auflagen und Regeln eine gute Möglichkeit Erfahrungen in Übersee zu machen und sich ein zweites Standbein aufzubauen.

Um den Einstieg so einfach und schnell, bestenfalls in 14 Tagen, zu meistern, stehen Till Andernach und sein Team von The Tide is Turning gerne zur Verfügung.

Alle Themen, die in dem Video besprochen, aber auch hier geschrieben wurden, kann man noch einmal unter amazonusa.de nachlesen oder Till direkt per Telefon um Hilfe bitten.

Seine Telefonnummer lautet: 0176 / 311 5033 04

 

Haben Sie noch weitere Fragen? Schreiben Sie sie gerne in die Kommentare. Wir helfen immer gerne.

 

Die Zusammenfassung der zentralen Inhalte findet Ihr auch auf Till’s Website unter https://www.thetideisturning.de/amazonusa

Für Euren Überblick:

Zeit Thema
00:00 Intro
00:42 Till, wie bist Du zum Thema Amazon gekommen?
02:17 Welche Unternehmen wagen typischerweise den Schritt in die USA?
03:31 Spezialisten vs. Generalisten. Wie grundlegend sollte man den Amazon-Marktplatz verstanden haben, bevor man in die USA expandiert?
06:40 Gibt es Showstopper, die den Schritt in die USA unmöglich machen?
09:30 Welche Gründe sprechen für die Expansion in die USA?
15:43 Muss ich ein Unternehmen in den USA anmelden, um in die USA verkaufen zu können?
17:50 Wie aufwändig ist die Gründung einer Corporation (Inc) in den USA?
20:31 Thema: Bankkonto – Wie funktioniert der Zahlungsverkehr?
25:00 Das schöne Thema Steuern. Wie funktionieren Registrierung und Filings? Was ist das Nexus-Prinzip?
43:08 Logistik. Welche formalen Besonderheiten müssen Amazon Seller berücksichtigen?
53:04 Compliance. Welche Anforderungen gelten für meine Produkte?
59:55 Till, wie kann man dich kontaktieren?

Ihr habt Fragen zur Expansion in die USA? Postet diese gerne in die Kommentare.